depot.K e.V.

Kunstprojekt Freiburg

    
Mitgliederstatuten depot.K e.V. Kunstprojekt Freiburg
§ 1: Arten der Mitgliedschaft

  • Die Mitglieder des depot.K gliedern sich in ordentliche Mitglieder und Fördermitglieder.
  • Ordentliche Mitglieder sind jene, die sich aktiv an der Vereinsarbeit beteiligen und/oder (mindestens) den monatlichen Mitgliedsbeitrag entrichten.
  • Fördermitglieder sind solche, die die Vereinstätigkeit durch Zahlung eines jährlichen Mitgliedsbeitrags von mindestens 50 Euro im Jahr unterstützen.

§ 2: Erwerb der Mitgliedschaft
  • Mitglieder des depot.K können alle natürlichen Personen ab dem 18. Lebensjahr, sowie juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften werden.
  • Fördermitglied kann jede juristische und natürliche Person ab dem 18. Lebensjahr werden. Der Antrag auf Fördermitgliedschaft ist schriftlich (z.B. über das Formular der Website) oder per E- Mail an den Vorstand zu richten. Der Jahresmitgliedsbeitrag hierfür beträgt mindestens 50 Euro. Fördermitglieder haben kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.
  • Über die Aufnahme von ordentlichen Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.
  • Interessenten für eine ordentliche Mitgliedschaft stellen sich nach kurzer Kontaktaufnahme bei einer der Arbeitssitzungen des Vereins vor, nach Wunsch auch unter Vorlage eigener Arbeiten, Referenzen etc. Eine Probemitgliedschaft bietet die Gelegenheit zur Mitarbeit und zum gegenseitigen Kennenlernen. Über eine Aufnahme als ordentliches Mitglied wird von den anwesenden Mitgliedern und den Vorständen in einer Arbeitssitzung mit einfacher Mehrheit entschieden. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Die Mitgliedschaft wird erst mit der schriftlichen Beitrittserklärung (Formular) wirksam.

§ 3: Beendigung der Mitgliedschaft
  • Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, bei juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften durch Verlust der Rechtspersönlichkeit, durch freiwilligen Austritt und durch Ausschluss.
  • Die Kündigungsfrist für ordentliche Mitglieder beträgt drei Monate. Für Fördermitglieder beträgt sie drei Monate vor Ende des Kalenderjahres.
  • Die Kündigung muss in jedem Fall schriflich (auch E-Mail) erfolgen. Erfolgt die Anzeige verspätet, so ist sie erst zum nächsten Austrittstermin wirksam. Für die Rechtzeitigkeit ist das Datum des Poststempels maßgeblich.
  • Der Vorstand kann ein Mitglied ausschließen, wenn dieses trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist länger als sechs Monate mit der Zahlung der Mitgliedsbeiträge im Rückstand ist. Die Verpflichtung zur Zahlung der fällig gewordenen Mitgliedsbeiträge bleibt hiervon unberührt.
  • Der Ausschluss eines Mitglieds aus dem Verein kann vom Vorstand auch wegen grober Verletzung anderer Mitgliedspflichten und wegen unehrenhaften Verhaltens verfügt werden.

§ 4: Rechte und Pflichten der Mitglieder
  • Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des depot.K teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereins zu beanspruchen. Das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung sowie das aktive und passive Wahlrecht steht nur den ordentlichen Mitgliedern zu. Sie haben außerdem zu allen Veranstaltungen des depot.K freien Eintritt.
  • Allen Mitglieder bietet sich die Möglichkeit einer aktiven Mitarbeit in den verschiedenen Arbeitsbereichen und Projekten des depot.K sowie einer möglichst regelmäßigen Teilnahme an den wöchentlichen Arbeitssitzungen. Wünschenswert ist außerdem die Bereitschaft, sich im Wechsel mit den anderen Mitgliedern zum Galeriedienst zu melden, zur Instandhaltung der Räumlichkeiten beizutragen, beim Ausstellungsaufbau zu helfen, Kassen und Thekendienst bei Vernissagen und Veranstaltungen mit zu übernehmen.
  • Die verschiedenen Aufgabenbereiche werden von einzelnen oder mehreren Mitgliedern verantwortlich betreut. Jedes Mitglied kann sich nach eigenen Kräften in die verschiedenen Bereiche einbringen oder einen eigenen Aufgabenbereich übernehmen.
  • Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereins Abbruch erleiden könnte. Sie haben die Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten. Die ordentlichen Mitglieder und die Fördermitglieder sind zur pünktlichen Zahlung der Mitgliedsbeiträge in der von der Mitgliederversammlung beschlossenen Höhe verpflichtet.
  • Im Ausnahmefall kann der Mitgliedsbeitrag für die ordentliche Mitgliedschaft ermäßigt oder erlassen werden, wenn dies durch Kenntnis der finanziellen Lage einer Person als begründet erscheint. Der Antrag ist schriftlich beim Vorstand einzureichen und für jedes Quartal neu zu stellen. Der Antrag wird mit einer entsprechenden Empfehlung an den Kassenwart des depot.K weitergeleitet, der in in Abstimmung mit den anderen Vorstandsmitgliedern abschließend darüber entscheidet. Die Entscheidung liegt ausschließlich in der Verantwortung des Vorstands, die betroffenen Mitglieder sind anderen Mitgliedern gegenüber keinerlei Rechenschaft schuldig.

Freiburg, 12. Mai 2015

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